Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

AGB´s

Lesyk GmbH

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich

Allen Lieferungen und Leistungen der Firma Lesyk liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt, es sei denn, die Firma Lesyk hat diesen gesondert schriftlich zugestimmt.

Die Firma Lesyk behält sich an Mustern, Abbildungen, Zeichnungen und ähnlichem – auch in elektronischer Form – die Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Es ist dem Besteller nicht gestattet, Vervielfältigungen von mit Eigentums- und Urheberrechten belegten Unterlagen und Gegenständen zu machen.

Die Firma Lesyk verpflichtet sich, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.

Sämtliche Angebote sind bezüglich Preisen und Liefermöglichkeiten freibleibend, Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

Hinsichtlich der Ausführung der Standardwerkzeuge gelten die derzeitigen Angaben, die jedoch einer technischen Weiterentwicklung unterworfen sind. Durch die Weiterentwicklung bedingte Änderungen berechtigen den Besteller nicht zu Reklamationen.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen zur Erlangung der Wirksamkeit der Schriftform.

Im Shop veröffentlichte Preise sind tagesaktuell.

 

§ 2 Vertragsschluss

Das im Online-Shop der Firma Lesyk präsentierte Warensortiment ist freibleibend und stellt lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Besteller dar, Waren zu bestellen. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

 

Der Besteller darf kein Verbraucher sein. Der Besteller kann nur eine Bestellung für seine gewerbliche oder selbständige Tätigkeit aufgeben. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern findet nicht statt.

 

Ein Vertrag kommt mangels besonderer Vereinbarung mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der Firma Lesyk zustande. Der Besteller haftet für die Richtigkeit der von ihm der Firma Lesyk zur Verfügung zu stellenden Unterlagen wie Zeichnungen, Muster, Modellen, Lehren und ähnlichem. Wenn aus Zeichnungen oder dem Auftrag des Bestellers keine eindeutigen Ausführungstoleranzen hervorgehen, fertigt die Firma Lesyk nach ihren Erfahrungen und branchenüblichen Normen bzw. in den durch das jeweilige Fertigungsverfahren bedingten Toleranzgrenzen.

Der Mindestrechnungsnettowert beträgt EUR 50,–. Liegt der Auftragswert unter EUR 50,–, ist die Firma Lesyk berechtigt, einen Mindermengenzuschlag mit pauschal EUR 20,– in Rechnung zu stellen.

Im Fall einer Stornierung bzw. Rücklieferung wird eine Pauschale in Höhe von EUR 40,– in Rechnung gestellt.

 

§ 3 Verpackungseinheiten

Die Versandverpackungseinheiten orientieren sich an Menge, Größe und Gewicht der bestellten Artikel.

Sollte die Bestellung sowohl paketversandfähige Artikel als auch Speditionsartikel enthalten, erfolgt der Versand per Spedition.

Versand- und Verpackungskosten werden in der Bestellung nicht ausgewiesen.

 

§ 4 Preise und Zahlung

Die Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung, Versand, Versicherungs- sowie Zoll- und Zollnebenkosten. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Zu den Preisen wird die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe gesondert hinzugerechnet.

Die Rechnungslegung erfolgt mit Lieferung. Zahlungen sind spesenfrei fällig.

Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder aber von der Firma Lesyk anerkannt sind.

Zahlungen durch Wechsel oder Scheck sind ausgeschlossen.

Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen durch den Besteller sowie bei begründeter Sorge über die Zahlungsfähigkeit des Bestellers (also bereits bei einer Zahlungsstockung) ist die Firma Lesyk berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten, Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

Kosten, die aufgrund eines Mahnverfahrens entstehen, werden dem Besteller in Rechnung gestellt.

 

§ 5 Lieferung, Abnahme und Gefahrenübergang

Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Teillieferungen sind möglich.
Beanstandungen aus Transportschäden hat der Besteller mit Bild zu dokumentieren und sofort nach Empfang der Ware beim Transportunternehmen und bei der Firma Lesyk schriftlich, spätestens jedoch binnen acht Tagen nach Erhalt der Ware, vorzubringen.

Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen der Leistungs- und Lieferverpflichtung der Firma Lesyk, insbesondere angemessene Lieferfristüberschreitungen, gelten vom Besteller als vorweg genehmigt.

Angegebene Liefertermine stellen nur einen Richtwert dar und gelten daher nur als annähernd vereinbart (ca. - Fristen), sofern kein Fixgeschäft vereinbart worden ist.

 

Erkennbare Verzögerungen teilt die Firma Lesyk so bald als möglich dem Besteller mit.

Die Lieferzeitangaben der Firma Lesyk erfolgen nach bestem Ermessen, aber ohne jede Verbindlichkeit. Sie ergeben sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien und setzen für die Firma Lesyk zu dessen Einhaltung voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z. B. Beibringung von Genehmigungen oder erforderliche behördliche Bescheinigungen, erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen.

Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches des Firma Lesyk liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Der Firma Lesyk wird dem Besteller den Beginn und das Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen.

Wird der Versand des Liefergegenstandes aus Gründen verzögert, die der Besteller zu vertreten hat, so werden ihm – beginnend einen Monat nach Meldung der Versandbereitschaft – die durch die Verzögerung entstandenen Kosten berechnet. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so ist die Firma Lesyk berechtigt, nach Fristsetzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist, anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessener Nachfrist zu beliefern. Dies gilt nicht, sofern es sich um Sonderanfertigungen handelt. In diesem Fall ist die Firma Lesyk berechtigt, vollen Schadensersatz wegen Nichtannahme der Ware geltend zu machen.

Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu Ihrem Ablauf das Werk der Firma Lesyk verlassen hat oder die Versandbereitschaft avisiert wurde. Der Firma Lesyk sind Teillieferungen gestattet.

Der Besteller darf die Abnahme der Ware bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern. Verzögert sich oder unterbleibt der Versand infolge von Umständen, die die Firma Lesyk nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Die Firma Lesyk verpflichtet sich auf gesonderten Wunsch und zu Lasten des Bestellers, die notwendigen Versicherungen abzuschließen, die dieser verlangt.

Jegliche Haftung der Firma Lesyk aufgrund verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen.

Der Firma Lesyk steht es frei, die Art der Versendung der Ware und das Transportmittel auszuwählen. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Geschäftssitz der Firma Lesyk.

Sofern die Lieferung mit Verpackungsmaterial erfolgt, wird dieses von der Firma Lesyk nicht zurückgenommen. Der Besteller verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Entsorgung.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Die Firma Lesyk behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand vor, bis sämtliche Forderungen der Firma Lesyk gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen der Firma Lesyk in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Firma Lesyk zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Aufgrund des Eigentumsvorbehaltes kann die Firma Lesyk den Liefergegenstand nur herausverlangen, wenn sie vom Vertrag zurückgetreten ist. Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller die Firma Lesyk unverzüglich zu benachrichtigen.

Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt jedoch der Firma Lesyk bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Firma Lesyk, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.

Die Firma Lesyk verpflichtet sich jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, die Einziehungsbefugnis nicht widerrufen ist oder kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Die Firma Lesyk kann sonst verlangen, dass der Besteller ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt und alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt, soweit nicht bereits durch die Firma Lesyk geschehen. Wird der Liefergegenstand zusammen mit anderen Waren, die der Firma Lesyk nicht gehören, weiterveräußert, gilt die Forderung des Bestellers gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen der Firma Lesyk und dem Besteller vereinbarten Lieferpreises als abgetreten. Eine eventuelle Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Waren durch den Besteller gilt als für die Firma Lesyk vorgenommen. Werden Waren mit anderen der Firma Lesyk nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die Firma Lesyk das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Waren zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Bearbeitung entstehenden Sachen gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferten Waren.

Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.

Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt die Firma Lesyk, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.

 

§ 7 Mängelansprüche

Für Sach- und Rechtsmängel der Lieferung leistet die Firma Lesyk unter Ausschluss weiterer Ansprüche – vorbehaltlich Haftung gemäß § 8 – Gewähr wie folgt:

Sachmängel

Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach Wahl der Firma Lesyk nachzubessern oder mangelfrei zu ersetzen, die sich in Folge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist der Firma Lesyk unverzüglich mit Bild schriftlich zu melden. Ersetzte Teile werden Eigentum der Firma Lesyk.

Zur Vornahme aller der Firma Lesyk notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatz lieferungen hat der Besteller nach Verständigung mit der Firma Lesyk die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; andernfalls ist die Firma Lesyk von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr verhältnismäßig großer Schäden, wobei die Firma Lesyk sofort schriftlich zu verständigen ist, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von der Firma Lesyk Ersatz für die erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.

Von den durch die Nachbesserung oder Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt die Firma Lesyk – soweit sich die Beanstandungen als berechtigt herausstellen – die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes.

Der Besteller hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Firma Lesyk unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle eine Ihr gesetzte angemessene Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen lässt. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Besteller lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu. Das Recht auf Minderung des Vertragspreises bleibt ansonsten ausgeschlossen.

Der Besteller hat vor dem Gebrauch des Liefergegenstandes diesen auf Funktionstüchtigkeit zum sachgerechten Einsatz zu überprüfen. Beim Einsatz von nachgearbeiteten Werkzeugen sind  Einstellarbeiten erforderlich,  die sich aufgrund geometrischer Abweichungen ergeben. Für Folgeschäden, die sich durch Nichtbeachtung ergeben, übernimmt die Firma Lesyk keinerlei Haftung.

Keine Gewährleistung wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Inbetriebsetzung oder Nutzung durch den Besteller oder Dritte, gebrauchsbedingter oder sonstiger natürlicher Verschleiß, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, den Einsatz ungeeigneter Betriebsmittel sowie chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse. Bei Fertigung nach Zeichnung des Bestellers haftet die Firma Lesyk nur für die zeichnungsgemäße Ausführung.

Bessert der Besteller oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung der Firma Lesyk für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne vorherige Zustimmung der Firma Lesyk vorgenommene Änderungen des Liefergegenstandes.

Führt die Benutzung des Liefergegenstandes zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten im Inland, wird die Firma Lesyk auf ihre Kosten dem Besteller grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Liefergegenstand in für den Besteller zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, ist der Besteller zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unter den genannten Voraussetzungen steht auch der Firma Lesyk ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Darüber hinaus wird die Firma Lesyk den Besteller von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen der betreffenden Schutzrechtsinhaber freistellen.

Die in § 7 genannten Verpflichtungen der Firma Lesyk sind vorbehaltlich des § 8 für den Fall der Schutz- oder Urheberrechtsverletzungen abschließend. Sie bestehen nur, wenn

a) der Besteller die Firma Lesyk unverzüglich von geltend gemachten Schutz- oder Urheberrechtsverletzungen unterrichtet,

b) der Besteller die Firma Lesyk in angemessenem Umfang bei der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche unterstützt bzw. der Firma Lesyk die Durchführung der Modifizierungsmaßnahmen gemäß § 7 ermöglicht,

c) der Firma Lesyk alle Abwehrmaßnahmen einschließlich außergerichtlichen Regelungen vorbehalten bleiben,

d) der Rechtsmangel nicht auf einer Anweisung des Bestellers beruht und

e) die Rechtsverletzung nicht dadurch verursacht wurde, dass der Besteller den Liefergegenstand eigenmächtig geändert oder in einer nicht vertragsgemäßen Weise verwendet hat.

Der Besteller übernimmt für die von ihm beizubringenden Unterlagen wie Zeichnungen, Lehren, Muster und dergleichen die alleinige Verantwortung. Der Besteller hat dafür einzustehen, dass von Ihm vorgelegte Ausführungszeichnungen in Schutzrechte Dritter nicht eingreifen. Die Firma Lesyk ist dem Besteller gegenüber nicht zur Prüfung verpflichtet, ob durch die Abgabe von Angeboten auf Grund ihr eingesandter Unterlagen oder Muster irgendwelche Schutzrechte Dritter verletzt werden. Ergibt sich trotzdem aus anspruchsbegründenden Tatsachen eine Haftung des Firma Lesyk, so hat der Besteller sie schadlos zu halten.

 

 § 8 Schadensersatz und Haftungsbegrenzung

Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden der Firma Lesyk infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für Bedienung und Nutzung des Gegenstandes – vom Besteller nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der § 7 und § 8

Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, schließt die Firma Lesyk jegliche Haftung aus.

Die Firma Lesyk haftet für Schadensersatz nur, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Firma Lesyk nur bei der Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss, ausgeschlossen.

 

Sofern die Firma Lesyk für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen die Firma Lesyk nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen musste.

 

Vorstehende Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten weder, wenn von der Firma Lesyk eine Garantie abgegeben wurde, noch wenn es um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geht oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bestehen.

 

Vorstehende Haftungsausschlüsse und –begrenzungen gelten auch zugunsten der

Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, deren sich die Firma Lesyk zur Vertragserfüllung bedient.

 

 § 9 Verjährung

Die Gewährleistungsansprüche verjähren in zwei Jahren ab Übergabe der Ware.

 

§ 10 Anwendbares Recht / Gerichtstand / Sonstiges

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Lesyk und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehung inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist das für den Sitz der Firma Lesyk zuständige Gericht. Die Firma Lesyk ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben. Wenn Lieferungen und Leistungen außerhalb des Staatsgebietes der Bundesrepublik Deutschland von der Firma Lesyk zu erbringen sind, so findet ebenfalls deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf -CISG-) wird ausgeschlossen.

 

§ 11 Datenschutz und Adressenänderung


Der Besteller erteilt seine Zustimmung, dass die im Kaufvertrag mit enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung des Vertrages von der Firma Lesyk automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden können.

Der Besteller ist verpflichtet, der Firma Lesyk Änderungen seiner Liefer- und Rechnungsadressen bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.

 

Stand: Januar 2016

 

Hier finden Sie die AGBs zum download.